Foto des Monats:

Kontaktdaten

Mayr Fachbetrieb

aus Langenmosen

Verkaufsbüro:

Neuburger Straße 16

86669 Stengelheim

(vorherige Terminvereinbarung nötig)

info@mayr-langenmosen.de

Tel 

+498433/920092

 

Fax

+498433/920091

Mayrs Hauptkatalog, Fensterkatalog Mayr´s Hauptkatalog
Matthias Mayr Geschäftsführer Fa. Matthias Mayr
Helmut Mayr Geschäftsführer Fa. Helmut Mayr
Fabian Toben Mayr Fenster Gebietsleiter Verkauf Fabian Toben

Förderprogramme für Ihren Fenster Wechsel und / oder Haustüren Wechsel

 

 

Wir haben passende Energieberater, um Ihre Förderung 

im Bereich, Fenster und Türen Erneuerung, bereit zu stellen.

Sprechen Sie uns geziehlt darauf an.

BAFA-Zuschuss für neue Fenster (2025)
Wenn Sie Ihre alten Fenster gegen moderne, hocheffiziente Modelle austauschen, unterstützt Sie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit staatlichen Zuschüssen. Dies senkt nicht nur Ihre Heizkosten, sondern steigert auch den Wert Ihrer Immobilie.
1. Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird als direkt ausgezahlter Investitionszuschuss gewährt:
  • 15 % Basisförderung: Standard-Zuschuss für den Fenstertausch.
  • 20 % mit iSFP-Bonus: Wenn die Maßnahme in einem geförderten „Individuellen Sanierungsfahrplan“ (iSFP) durch einen Energieberater empfohlen wurde.
 
2. Welche Kosten werden gefördert?
  • Ohne iSFP: Maximal 30.000 € anrechenbare Kosten pro Wohneinheit (max. 4.500 € Zuschuss).
  • Mit iSFP: Maximal 60.000 € anrechenbare Kosten pro Wohneinheit (max. 12.000 € Zuschuss).
  • Nebenkosten: Auch Kosten für den Einbau, notwendige Putzarbeiten, Fensterbänke oder Entsorgung der alten Fenster sind förderfähig.
 
3. Was sind die technischen Voraussetzungen?
Damit die Maßnahme gefördert wird, müssen die neuen Fenster einen hohen energetischen Standard erfüllen:
  • U-Wert: Der Wärmedurchgangskoeffizient (Uw-Wert) darf maximal 0,95 W/(m²K) betragen.
  • Qualität: Dies wird in der Regel durch eine Dreifach-Wärmeschutzverglasung erreicht.
 
4. Wichtiger Ablauf (Zwingend einhalten!)
  1. Energieeffizienz-Experten (EEE) beauftragen: Ein zertifizierter Energieberater muss die Maßnahme begleiten und eine „Technische Projektbeschreibung“ (TPB) erstellen.
  2. Lieferungs-/Leistungsvertrag abschließen: Der Vertrag mit dem Handwerksbetrieb muss eine Klausel enthalten, dass die Wirksamkeit an die Förderzusage geknüpft ist (aufschiebende/auflösende Bedingung).
  3. Antrag stellen: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten online im BAFA-Portal eingereicht werden.
  4. Umsetzung & Auszahlung: Nach der Installation bestätigt der Energieberater die Durchführung (Prüfbestätigung). Nach Prüfung durch das BAFA wird der Zuschuss ausgezahlt.
 
5. Alternative: Steuerliche Förderung
Sollten Sie keinen BAFA-Antrag stellen wollen, können Sie alternativ über drei Jahre verteilt 20 % der Kosten (max. 40.000 €) direkt von der Einkommensteuer absetzen. Hierfür ist kein Energieberater zwingend, aber eine Fachunternehmererklärung notwendig.

Erfahren Sie mehr, Gerne beraten wir Sie persönlich, kostenlos und unverbindlich

Druckversion | Sitemap
© Mayr Fenster/Rollläden