Wir haben passende Energieberater, um Ihre Förderung
im Bereich, Fenster und Türen Erneuerung, bereit zu stellen.
Sprechen Sie uns geziehlt darauf an.
1. Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird als direkt ausgezahlter
Investitionszuschuss gewährt:
- 15 % Basisförderung: Standard-Zuschuss für den Fenstertausch.
- 20 % mit iSFP-Bonus: Wenn die Maßnahme in einem geförderten „Individuellen
Sanierungsfahrplan“ (iSFP) durch einen Energieberater empfohlen wurde.
2. Welche Kosten werden gefördert?
- Ohne iSFP: Maximal 30.000 € anrechenbare Kosten pro Wohneinheit (max. 4.500 € Zuschuss).
- Mit iSFP: Maximal 60.000 € anrechenbare Kosten pro Wohneinheit (max. 12.000
€ Zuschuss).
- Nebenkosten: Auch Kosten für den Einbau, notwendige Putzarbeiten, Fensterbänke oder
Entsorgung der alten Fenster sind förderfähig.
3. Was sind die technischen Voraussetzungen?
Damit die Maßnahme gefördert wird, müssen die neuen
Fenster einen hohen energetischen Standard erfüllen:
- U-Wert: Der Wärmedurchgangskoeffizient (Uw-Wert) darf maximal 0,95 W/(m²K) betragen.
- Qualität: Dies wird in der Regel durch eine Dreifach-Wärmeschutzverglasung
erreicht.
4. Wichtiger Ablauf (Zwingend einhalten!)
- Energieeffizienz-Experten (EEE) beauftragen: Ein zertifizierter Energieberater muss die
Maßnahme begleiten und eine „Technische Projektbeschreibung“ (TPB) erstellen.
- Lieferungs-/Leistungsvertrag abschließen: Der Vertrag mit dem Handwerksbetrieb muss eine
Klausel enthalten, dass die Wirksamkeit an die Förderzusage geknüpft ist (aufschiebende/auflösende Bedingung).
- Antrag stellen: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten online im BAFA-Portal eingereicht
werden.
- Umsetzung & Auszahlung: Nach der Installation bestätigt der Energieberater die
Durchführung (Prüfbestätigung). Nach Prüfung durch das BAFA wird der Zuschuss ausgezahlt.
5. Alternative: Steuerliche Förderung
Sollten Sie keinen BAFA-Antrag stellen wollen, können Sie
alternativ über drei Jahre verteilt 20 % der Kosten (max. 40.000 €) direkt von der Einkommensteuer absetzen.
Hierfür ist kein Energieberater zwingend, aber eine Fachunternehmererklärung notwendig.
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